Bmstr. Ing. Michael Wenghofer – Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Nutzwertgutachten und Liegenschaftsbewertungen

Akademischer Experte für Immobilienbewertung

Nutzwertgutachten – Parifizierungen

Was ist ein Nutzwertgutachen und wozu wird es benötigt? Ein Nutzwertgutachten ist gleichzusetzen mit dem Begriff Parifizierung. Das Nutzwertgutachten ist das offizielle Ergebnis einer Nutzwertberechnung. In der Nutzwertberechnung wird das Verhältnis von einzelnen Eigentumsanteilen einer Liegenschaft ermittelt, d.h. die gesamten Anteile einer Liegenschaft werden ermittelt und in ein Verhältnis der möglichen bzw. vorhandenen Eigentumsanteile zueinander gesetzt.

Ein Nutzwertgutachten ist die Voraussetzung für die Erstellung eines Wohnungseigentumsvertrags und die anteilsmäßige Verbücherung im Grundbuch. Es kann aber auch als Basis für zukünftige Aufteilungen von Objekten mit mehr als einem Eigentumsanteil für Veräußerungen, Schenkungen, Vererbungen ect. dienen.

Liegenschaftsbewertung

Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs, in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns), bei Erbauseinandersetzungen, zum Zweck der Beleihung, bei einer Bilanzierung, einer Besteuerung oder zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes.